Traunstein – Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein weist alle Landwirte darauf hin, dass während der Kernsperrfrist die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln verboten ist. Betroffen davon sind alle mineralischen und organischen Dünger.
In den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land gelten dazu folgende Regelungen: Auf Ackerland erstreckt sich die Sperrfrist von 2. Oktober bis einschließlich 31. Januar.
Auf Grünland in grünen und gelben Gebieten dauert die Sperrfrist von 29. November bis einschließlich 28. Februar, in roten Gebieten von 29. Oktober bis einschließlich 28. Februar. Sperrfristen auf Grünland in angrenzenden Landkreisen können abweichen.
Für Festmist von Huf- und Klauentieren, der nicht unter die eben genannten Regelungen fällt, gilt eine Sperrfrist in grünen und gelben Gebieten vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Januar, in roten Gebieten vom 1. November bis einschließlich 31. Januar.