München – Die bayerische Finanzverwaltung verlängert die Frist zur Abgabe von Grundsteueränderungsanzeigen. Für Änderungen der Jahre 2022 und 2023 können die Anzeigen nun bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Für Änderungen, die im Jahr 2024 eintreten, gilt weiterhin die reguläre Abgabefrist bis zum 31. März 2025. Die Finanzämter behalten sich vor, Grundsteuererklärungen auch vor Ablauf der verlängerten Frist anzufordern.