Agentur für Arbeit

Meldepflicht für Arbeitgeber

Traunstein – Betriebe mit durchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen müssen bis zum 31. März die Beschäftigungsdaten schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2024 der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Für die Erstellung der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan www.iw-ela

Mittwoch, 14. Januar 2026

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