Traunstein – Betriebe mit durchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen müssen bis zum 31. März die Beschäftigungsdaten schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2024 der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Für die Erstellung der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass eine Ausgleichsabgabe fällig wird, wenn Betriebe ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Arbeitsagentur verfügbar.