Was bringt der Wachstums-Booster?

von Redaktion

Mit dem sogenannten Investitions-Booster, dem am morgigen Freitag noch der Bundesrat zustimmen muss, will die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Doch werden auch Unternehmen aus der Region davon profitieren? Ein Betrieb aus dem Mangfalltal ist da eher noch skeptisch.

Kolbermoor – Nicht nur die Stimmungslage bei den Unternehmen, auch die Zahlen zeigen es deutlich: Die deutsche Wirtschaft schwächelt seit Jahren gewaltig. Konnte in puncto Wirtschaftswachstum in den ersten Jahren nach Ausbruch der Corona-Pandemie und einem Abschwung von -4,1 Prozent 2020 in den beiden Folgejahren zunächst eine kleine Trendwende geschafft werden (2021: 3,7 Prozent; 2022: 1,4 Prozent), setzte 2023 (-0,3 Prozent) und 2024 (-0,2 Prozent) erneut ein Abwärtstrend ein.

Ziel: Trendwende herbeiführen

Auch für das laufende Jahr 2025 sahen führende Institute in Deutschland noch im Frühjahr gerade einmal ein Mini-Wachstum von 0,1 Prozent voraus. Und das, obwohl EU-weit 2025 ein durchschnittliches Wachstum von rund einem Prozent prognostiziert wird.

Prognosen, die die deutsche Bundesregierung so nicht hinnehmen will. Um der deutschen Wirtschaft unter die Arme zu greifen und eine Trendwende herbeizuführen, hat sich die schwarz-rote Koalition auf den sogenannten Investitions-Booster verständigt, der Ende Juni auch vom Bundestag abgesegnet worden ist. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats, der sich am morgigen Freitag damit befassen will. Die neuen Regelungen sollen im Falle einer Zustimmung durch das Gremium dann rückwirkend ab 1. Juli gelten.

Doch welche Maßnahmen sollen in Form des Investitions-Boosters die deutsche Wirtschaft beflügeln? Zentraler Punkt ist die schnellere steuerliche Abschreibung von sogenannten Ausrüstungsinvestitionen wie beispielsweise neuen Maschinen, die in der Regel linear über die Jahre ihrer Nutzung hinweg steuerlich geltend gemacht werden können.

„Ein wichtiges Zeichen für den Standort“

Der Investitions-Booster sieht allerdings vor, dass Investitionen, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 getätigt werden, bereits zu 30 Prozent abgeschrieben, also die Anschaffungskosten mit dem Gewinn verrechnet werden können. Im zweiten und dritten Jahr sollen dann ebenfalls 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können.

Auch die Nutzung von E-Mobilität will die Bundesregierung durch die neue Gesetzgebung fördern. So sollen bei zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 neu angeschafften Elektrofahrzeugen, die betrieblich genutzt werden, im Anschaffungsjahr 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Des Weiteren ist geplant, die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von derzeit 70000 Euro auf dann 100000 Euro zu erhöhen.

Profitieren sollen die Unternehmen in Deutschland aber auch von der Senkung der Körperschaftssteuer, die ab 2028 gestartet werden soll. Innerhalb von fünf Jahren soll sie dann jährlich um ein Prozent von zunächst 15 auf nur noch zehn Prozent sinken. Das bedeutet unter dem Strich nach Angaben der Bundesregierung, dass ab 2032 die Gesamtsteuerlast für Unternehmen statt aktuell knapp 30 Prozent nur noch knapp 25 Prozent betragen wird. „Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, teilt die Bundesregierung dazu auf ihrer Homepage mit.

Letzter Baustein des Investitions-Boosters: Durch den Ausbau der sogenannten Forschungszulage will der Staat die Forschung in Deutschland fördern. So soll die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage im Zeitraum zwischen 2026 und 2030 von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen, durch pauschale Abschläge die Verfahren zudem „einfacher und bürokratieärmer“ werden, so die Bundesregierung.

„Am Ende der Nahrungskette“

Doch was bedeutet das für Unternehmen in der Region? Ob und in welcher Form können sie von diesem geplanten Investitionspaket profitieren? Das OVB hat dazu bei mehreren Unternehmen nachgehakt, wobei letztlich aber nur ein Unternehmen auf die OVB-Fragen geantwortet hat.

So teilte Sebastian Stephan von der ToWaTec GmbH in Pullach bei Kolbermoor mit, dass man den geplanten Investitions-Booster „schlecht bewerten“ könne, „da wir am Ende der Nahrungskette stehen und unsere Kunden zuerst investieren müssen, um Wachstum zu generieren.“ Bis dato merke das Kolbermoorer Unternehmen, das in Pullach neun Mitarbeiter beschäftigt und Konstruktion, Beratung und CNC-Fertigung für Unternehmen aus dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau anbietet, vom Investitions-Booster nichts.

Um beispielsweise in puncto Abschreibungen selbst von der geplanten Unterstützung profitieren zu können, kommt der Investitions-Booster für den Pullacher Betrieb außerdem rund ein Jahr zu spät. „Aktuell stehen bei uns keine geplanten Investitionen an, da wir die letzten Jahre ohne Booster stark investiert haben“, verrät Stephan, einer der beiden ToWaTec-Geschäftsführer, gegenüber dem OVB. So habe das Unternehmen nicht nur das Firmengebäude erweitert beziehungsweise daran angebaut, sondern auch ein neues Bearbeitungszentrum für die ToWaTec-Technologie geschaffen, neue Innenausstattung für diverse Unternehmensbereiche wie Büro, Werkstatt und Fertigung angeschafft sowie den Fuhrpark mit zwei Elektroautos erweitert.

Entlastung in allen Bereichen gefordert

„Um die Wirtschaft anzukurbeln, müssen Unternehmen in allen Bereichen entlastet werden“, fordert daher Sebastian Stephan. „Vor allem in den Bereichen Energiekosten, Lohnkosten und Bürokratie.“

Wobei vor allem die überbordende Bürokratie gerade für kleinere Unternehmen, „die keine eigene Abteilung dafür“ hätten, „ganz schlimm“ sei. Stephan: „Die Anträge, Auflagen und Vorschriften für eine Förderung, egal in welchem Bereich, sind einfach nur der Wahnsinn!“

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