Informationen zum Kurzarbeitergeld

von Redaktion

Nürnberg – Saison-Kurzarbeitergeld unterstützt Betriebe aus witterungsabhängigen Wirtschaftsbereichen dabei, saisonbedingte Arbeitsausfälle in den Wintermonaten zu überbrücken. Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld haben laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit Unternehmen im Bauhauptgewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk sowie Garten- und Landschaftsbau, sofern mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall vorübergehend und unvermeidbar ist. Die Leistung wird ausschließlich in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März gezahlt.

Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld stehen ergänzende Hilfen wie Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld oder die Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung zur Verfügung. Nähere Informationen zu allen Förderungen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld sind der Internetseite https:// www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison- kurzarbeitergeld zu entnehmen. Die Anträge können bequem online gestellt werden.

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