Rosenheim – Finanzielle Unterstützung steht Auszubildenden zur Verfügung, wenn die eigene Wohnung das Budget übersteigt. Die Arbeitsagentur bietet mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) eine Möglichkeit, bei zu geringer Ausbildungsvergütung Unterstützung zu erhalten. Um BAB-Geld zu bekommen, muss der Azubi über 18 Jahre alt oder verheiratet sein beziehungsweise mit seiner Partnerin oder seinem Partner zusammenleben. Auch wer als Azubi mindestens ein Kind hat und nicht mehr bei den eigenen Eltern lebt, kann sich Hoffnung auf Unterstützung durch die Arbeitsagentur machen. Mehr Infos zur BAB: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab.