Rechtmehring/Albaching/Soyen/Wasserburg – Das Bankhaus RSA eG hat im Rahmen seiner Generalversammlung den Jahresabschluss 2024 vorgestellt und die Mitglieder umfassend über die wirtschaftliche Lage sowie den Stand des Sanierungsprozesses informiert, heißt es einleitend.
Risikotragfähigkeit
eingeschränkt
Der Jahresabschluss 2024 sei ordnungsgemäß und unabhängig geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Er bilde – entsprechend den gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben – die im Geschäftsjahr eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklungen und Risiken vollständig ab. Der im September 2025 geschlossene Sanierungsvertrag mit der Sicherungseinrichtung des BVR schaffe dabei den aufsichtsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen der Abschluss auf Basis der nun vorliegenden Erkenntnisse und aktualisierten Bewertungen erstellt worden sei.
Im Bericht des Vorstandes wurde die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen fünf Jahre ausführlich erläutert, so die RSA. In diesem Zeitraum sei das Bankhaus durch mehrere strukturelle und externe Faktoren geprägt gewesen: „Diese Kombination hat das Institut über einen längeren Zeitraum hinweg belastet und die Risikotragfähigkeit sichtbar eingeschränkt“, soVorstand Mark Mühlberger.
„Im Geschäftsjahr 2024 haben sich einzelne Risiken endgültig materialisiert und mussten vollständig berücksichtigt werden.“ Zu den wesentlichen Treibern der erhöhten Risikovorsorge im Jahresabschluss 2024 zählen nach Vorstandsangaben: „Der Jahresabschluss bildet diese Entwicklungen sachgerecht nach den geltenden gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben ab. Ohne die im Sanierungsvertrag vereinbarten Stützungsmaßnahmen wäre das gesetzlich erforderliche Mindesteigenkapital deutlich unterschritten worden. Die Unterstützung der Sicherungseinrichtung stellt die Fortführung des Instituts sicher und gewährleistet den uneingeschränkten Schutz der Kundeneinlagen.“ Das Ergebnis 2024 schaffe die notwendige Klarheit über die Ausgangslage des Hauses und bilde die Grundlage für die nun laufende Sanierungsphase, so Mühlberger.
Vorstand Klaus Hatzel ergänzte: „Wir haben die erforderlichen Schritte eingeleitet, um die Stabilität des Bankhauses nachhaltig zu stärken. Jetzt kommt es darauf an, die Sanierungsmaßnahmen verlässlich umzusetzen und strukturelle Verbesserungen konsequent voranzutreiben.“
Das Sanierungskonzept solle – ergebnisoffen – darstellen, in welcher Form die nachhaltige Zukunftsfähigkeit der genossenschaftlichen Bankversorgung in der Region sichergestellt werden könne. „Das Sanierungskonzept wird bis Frühjahr 2026 erarbeitet und anschließend mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Zentral ist, ein tragfähiges Zukunftsmodell zu entwickeln, das die regionale Finanzversorgung nachhaltig sichert“, betonte Hatzel. Die Kundeneinlagen und Geschäftsguthaben bleiben durch die Institutssicherung der genossenschaftlichen Finanz-Gruppe uneingeschränkt geschützt.“ Seit Bestehen dieser Solidargemeinschaft habe noch nie ein Mitglied einer Volksbank oder Raiffeisenbank einen Verlust seiner Einlagen erlitten.
Die Generalversammlung habe die Aufsichtsratsmitglieder Augustin Seidinger und Alfred Vital mit klarer Mehrheit im Amt bestätigt. Der Vorstand würdigte nach eigenen Angaben die langjährige Erfahrung, die Verlässlichkeit und das Engagement der beiden Mandatsträger, die in einer herausfordernden Phase wichtige Stabilitätsimpulse setzen und den Sanierungsprozess konstruktiv begleiten würden.
Zugleich dankte der Vorstand den Mitarbeitenden ausdrücklich. Trotz zusätzlicher Prüfungs- und Berichtspflichten sowie einer intensiv geführten öffentlichen Diskussion hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Geschäftsbetrieb jederzeit verlässlich sichergestellt und maßgeblich zum geordneten Ablauf der Generalversammlung beigetragen. „Ihre Professionalität bleibt eine tragende Säule des Sanierungsprozesses.“
Die Generalversammlung habe darüber hinaus den Beitritt des Bankhauses RSA eG zu einem weiteren genossenschaftlichen Prüfungsverband beschlossen. Die gesetzliche Prüfungszuständigkeit des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) bleibe unverändert bestehen, wie es das Genossenschaftsgesetz in diesen Fällen vorsehe. Der Vorstand werte den Beitritt daher als ergänzende Ressource innerhalb der genossenschaftlichen Strukturen – „nicht als Entscheidung über Zuständigkeiten oder Bewertungen der bisherigen Prüfungsleistungen“.
Sanierungskonzept hat
höchste Priorität
Das Bankhaus RSA setze die im Sanierungsvertrag vereinbarten Maßnahmen geordnet und planmäßig fort. Die Erstellung des Sanierungskonzepts habe höchste Priorität. „Erst auf dieser Grundlage wird über die weitere Ausrichtung des Hauses entschieden“, heißt es. „Die Sanierung ist eine anspruchsvolle, aber notwendige Aufgabe – und wir stellen uns ihr mit voller Verantwortung.“