Für die RSA-Bank ist 2026 ein Schicksalsjahr

von Redaktion

Für die RSA-Bank in Rechtmehring geht es in diesem Jahr um alles: um ihre Sanierung und den Erhalt der Selbstständigkeit. Eine Interessengemeinschaft kämpft für die Eigenständigkeit des Bankhauses. Ihr Sprecher Karl Fischberger formuliert dazu nun konkrete Forderungen.

Rechtmehring – Unentschieden zwischen Interessengemeinschaft und neuer RSA-Vorstandschaft: Keine Seite hat 2025 ihre Ziele durchgesetzt, findet die IG „Rettet die RSA-Bank“. Dieser Satz zeigt schon auf, dass es sich um zwei Lager handelt, die sich misstrauisch gegenüberstehen könnten.

Tatsache ist: Die RSA-Bank gilt im Genossenschaftsverband als Sanierungsfall, so sehen es zumindest die Prüfer. Sie fordern ein Sanierungskonzept. Das soll 2026 vorgestellt werden. Gelingt die Rettung aus eigener Kraft oder ist eine Fusion mit einer anderen Bank unausweichlich? Das ist die zentrale Frage im Jahr 2026.

Die IG sah 2025 bei ihrer Gründungsversammlung in Soyen die Bank schlechtgeredet. Jahrelang habe es keine Kritik an den Geschäftsbilanzen gegeben, Anfang 2025 sei auf einmal die Rede von großen Problemen gewesen. Das passe nicht zusammen. IG-Sprecher Karl Fischberger, Alt-Bürgermeister von Soyen, sieht die RSA als Opfer von Fusionsdruck.

Generalversammlung
wirkt nach

Nach wie vor wirkt die Generalversammlung nach, die am 12. November ausnahmsweise in Wasserburg – neben Rechtmehring, Soyen und Albaching sowie München Standort der Bank – stattfand. Hier hatte die RSA die Badria-Halle angemietet, damit alle interessierten Mitglieder Platz fanden. Über 1.000 kamen und verfolgten eine emotional aufgeladene Versammlung, in der erstmals die Zahlen aus dem Prüfbericht bekannt gegeben wurden.

Dieser fiel dramatisch aus, weil Wertberichtigungen in Höhe von etwa 60 Millionen Euro als Folge ausfallgefährdeter Kredite aufgetreten seien. Die Sicherungseinrichtung des Genossenschaftsverbands habe deshalb einspringen müssen, um einen Schutzschirm aufzuspannen.

„Wir mussten von der Vorstandschaft der IG-RSA den anwesenden Mitgliedern der RSA im Verlauf der Generalversammlung empfehlen, dem Jahresabschluss 2024 zuzustimmen und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat von der Tagesordnung zu nehmen, da uns der Vertreter des BVR (Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbahnen) unmissverständlich klarmachte, dass andernfalls die Sicherungsbürgschaft durch die BVR-Sicherungseinrichtung verweigert worden wäre“, bedauert IG-Sprecher Karl Fischberger.

Er erinnert an den vom BVR propagierten Slogan, der laute: „Die BVR Institutssicherung GmbH und die Sicherungseinrichtung des BVR sind Ausdruck der Solidarität der genossenschaftlichen Bankengruppe unter Wahrung von Selbstverantwortung und Selbstverwaltung der einzelnen Kreditgenossenschaften.“

„Wo bleibt das
Mitbestimmungsrecht?“

Fischberger fragt: „Wo bleibt hier das Mitbestimmungsrecht der Mitglieder? Das Genossenschaftsrecht besagt, dass Genossenschaften von ihren Mitgliedern geführt werden und nicht von ihren genossenschaftlichen Prüfungs-, Dach- und Spitzenverbänden“, wendet er ein. Des Weiteren würden noch einige Punkte aus der Generalversammlung, „was die Darstellung von Sachverhalten zum Prüfungsbericht 2024 betrifft“, von der Vorstandschaft aufgearbeitet und die Ergebnisse zeitnah den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Für 2026 erwartet die IG, „dass wieder Ruhe und Normalität in der Bank einkehrt, Mitarbeiter sich wieder dem Tagesgeschäft widmen können und die Kundenzufriedenheit wieder Einzug hält“.

Außerdem stehe die Umsetzung der zugesagten Nachbesetzung des Vorstands an: Für den zum Jahresende ausgeschiedenen Vorstand Mark Mühlberger sei ein Nachfolger zu suchen und zu bestellen. Von ihm erwarte die IG „neue Impulse und eine positive Wirkung auf Mitarbeitende und Kunden“, so Fischberger. Informationen zur Frage, ob der Wechsel vollzogen ist und mit wem die Position besetzt wurde, gab es von der RSA-Bank auf Anfrage bisher nicht.

Zudem stehe 2026 das Ergebnis der von der Generalversammlung geforderten unabhängigen Wirtschaftsprüfer aus, die ein Sanierungskonzept für die Bank erstellen sollen, so Fischberger. Das ergebnisoffene Konzept mit Bewertung der Prüfungsergebnisse und deren Umsetzung sollten Vorstand, Aufsichtsrat und Mitglieder des Bankhauses RSA ab Februar 2026 vorgestellt bekommen.

Derweil bemüht sich die IG weiter um die Rettung: Nach wie vor verzeichne sie wöchentlich einen Mitgliederzuwachs, „der uns in unserem Bemühen bestärkt, für die Rettung des Bankhauses RSA zu kämpfen“.

Einsatz für die
Bank vor Ort

Dabei will die IG auch den Präsidenten des GVB, Stefan Müller, in die „Plicht“ nehmen, mit dem folgenden Zitat in einem Schreiben an die Bürgermeister: Er habe hier wortwörtlich ausgesagt: „Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, die Handlungsfähigkeit des Bankhauses RSA eG und damit die Interessen seiner Mitglieder, die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden sowie die wirtschaftliche Stärke der Region dauerhaft zu sichern. Dafür setzten wir uns im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben ein – sachlich, verantwortungsvoll und mit dem Respekt vor der Tradition und der besonderen Bedeutung des Bankhauses für Ihre Region.“

Auch der BVR täte gut daran, seiner Verpflichtung als Sicherungseinrichtung nachzukommen und Banken, die steuerrechtliche Rekordgewinne wie die RSA verzeichnen, aber nach handelsrechtlichen (HGB) Bewertungen eine „Sanierungsbank“ darstellen würden, mit einem tragfähigen Sanierungskonzept als selbstständiges Bankhaus zu erhalten, fordert Fischberger.

Fischberger sieht ansonsten die Gefahr, dass die Menschen noch zahlreicher zu unpersönlichen Internetbanken wechseln würden, weil sie den Glauben an den Genossenschaftsgedanken der F.W. Raiffeisen verlieren oder bereits verloren hätten. „Eine Bank vor Ort, mit der sich die Bürger unserer Gemeinden identifizieren, eine Bank, die im dörflichen und gesellschaftlichen Leben integriert ist und den Erhalt von Arbeitsplätzen sichert, ist es wert, dass man darum kämpft, und dafür steht die IG-RSA“, so das Vereinsmitglied Fischberger.

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