Rosenheim – Die Finanzämter in Bayern haben den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Steuervorauszahlungen eingestellt. Steuerpflichtige müssen seitdem selbst an die regelmäßigen Zahlungstermine denken, wie das Finanzamt Rosenheim mitteilt. Amtsleiter Alexander Ulbricht rät, dafür Daueraufträge einzurichten oder Einzugsermächtigungen zu erteilen. Beträge und Fälligkeiten ergeben sich aus den Steuerbescheiden. Wer wegen offener Vorauszahlungen zum Fälligkeitstag 10. März ein Mahnschreiben erhalten hat, kann laut Ulbricht unter bestimmten Voraussetzungen einen Erlass der Säumniszuschläge beantragen. Der Antrag kann formlos beim Finanzamt gestellt werden. Trotzdem sollten offene Beträge umgehend beglichen werden.