Zoff um 1.000-Euro-Bonus

von Redaktion

Die Bundesregierung plant eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro, um Arbeitnehmer kurzfristig zu entlasten. Der sogenannte Krisenbonus ist jedoch umstritten und es stellt sich die Frage, welche Unternehmen in der Region Rosenheim sich eine solche Sonderzahlung überhaupt leisten können.

Rosenheim – Sinnvolle Entlastung oder ein voreiliges Versprechen? Die als Krisenbonus titulierte Ankündigung der Bundesregierung sorgt deutschlandweit für Diskussionen. Auch in der Rosenheimer Wirtschaft kommt die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro pro Mitarbeiter nicht unbedingt gut an.

„Viele Betriebe können sich in der aktuellen konjunkturellen Lage keine zusätzlichen Lohnsteigerungen leisten“, sagt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. Aus seiner Sicht wäre es deutlich sinnvoller, die generelle Abgabenlast zu senken. „Damit am Ende allen mehr Netto vom Brutto bleibt“, meint er.

Die Nachfrage bei den Unternehmen aus der Region Rosenheim zeigt dementsprechend eine gewisse Zurückhaltung. „Wir nehmen die aktuellen Diskussionen zur Entlastungsprämie aufmerksam zur Kenntnis“, sagt Peter Mörtl, Pressesprecher des Verpackungsspezialisten Krones. Allerdings gebe es noch keine konkreten Informationen zur Ausgestaltung sowie zu den Details seitens der Bundesregierung. „Eine abschließende Bewertung ist daher derzeit nicht möglich“, bilanziert Mörtl.

Auch andere große Firmen aus Rosenheim möchten die Entwicklungen rund um den Krisenbonus zunächst einmal beobachten. Ein klares Statement für die Umsetzung gab es von niemandem der angefragten Unternehmen. Aber auch deutschlandweit halten sich die meisten Geschäftsführer bedeckt. Nur vereinzelte Großunternehmen wie Rossmann kündigten an, 500 Euro an Vollzeitangestellte sowie 250 Euro an Verkaufshilfen zahlen zu wollen.

Die von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte „schnelle Hilfe für alle Beschäftigten“ sieht aktuell einen Bonus von bis zu 1.000 Euro im Jahr 2026 vor. Dieser kann von den Unternehmen freiwillig ausgezahlt werden, ähnlich wie bei der Inflationsausgleichsprämie Ende des Jahres 2022. Für Arbeitnehmer sollen dabei keine Steuern oder Abgaben anfallen, die Arbeitgeber können die ausgezahlte Prämie steuerlich absetzen. Leer ausgehen werden dabei nach aktuellem Stand alle Menschen ohne ein Beschäftigungsverhältnis wie Studierende, Rentner oder Selbstständige.

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