Von den Flugstreichungen betroffene Ryan-air-Passagiere können eine Entschädigung einfordern. Nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU steht Passagieren je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro zu, wenn ihr Flug kurzfristig annulliert wird oder er sich stark verspätet. Außerdem gilt die Regel, wenn ein Passagier gegen seinen Willen nicht befördert wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt, wenn „außergewöhnliche Umstände“ zu einem Flugausfall führen, etwa ein starkes Unwetter. Bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung muss die Airline außerdem eine Ersatzbeförderung anbieten oder die Kosten für das Flugticket erstatten. Nicht zahlen muss die Airline auch, wenn sie größere Änderungen bei den Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Bei kurzfristigeren Umbuchungen dürfen sich die Flugzeiten nur noch wenig ändern.
Ryanair hatte bereits angekündigt, dass Fluggäste umbuchen können oder den Ticketpreis zurückerhalten. apf