Telekom-Klage

Falschaussagen bei O2

von Redaktion

München – Die Justiz hat dem Telekommunikationsunternehmen O2 im Kampf um neue Kunden Zügel angelegt: Bei Werbeanrufen sind Falschbehauptungen über die Konkurrenz von der Telekom verboten, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München. Nach Überzeugung des Gerichts hatten O2-Werber bei Telekom-Kunden angerufen und versucht, diese in die Irre zu führen. In einem Fall wurde ein Telekom-Kunde mit dem Argument bearbeitet, die Telekom werde seinen Anschluss künftig nicht mehr bedienen. In einem zweiten Fall wurde einer Telekom-Kundin eingeredet, es gebe ein neues Gesetz: Telefon- und Internetanschluss dürften nicht mehr bei zwei verschiedenen Anbietern bestellt werden.

Die Telekom hatte Unterlassungsklage gegen die O2-Muttergesellschaft Telefonica eingereicht, weil sich verunsicherte Kunden gemeldet hatten. Gängige Praxis bei der O2-Kundenakquise waren die irreführenden Anrufe nicht, es ging um Einzelfälle. Die Telekom hatte bereits in erster Instanz gewonnen, dagegen hatte Telefonica Berufung eingelegt.  dpa

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