„Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft.“ Die Formulierung im Sondierungspapier von SPD und Union lässt bei der Abgeltungsteuer viel Raum für Interpretationen.
Die Abgeltungsteuer: Bisher überweist die Bank 25 Prozent der Zinsen, die sie an ihre Kunden zahlt (plus Soli plus Kirchensteuer), direkt ans Finanzamt. Menschen, bei denen der Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt und die ihre Einnahmen in der Steuererklärung nachweisen, bekommen die Differenz zum persönlichen Steuersatz zurück.
Zurück zur Einkommensteuer: Wenn die Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte entfiele, würde dafür (wie schon vor ihrer Einführung) wieder die Einkommensteuer fällig. Das wird zu Mehrbelastungen führen. Die Steuererklärung würde umfangreicher.
Die sogenannten Besserverdienenden (mit Einkommensteuersätzen über 25 Prozent) würden künftig schlechtergestellt. Allerdings sind sie meist nicht reich. Der Grenzsteuersatz von 25 Prozent wird bei einem Jahreseinkommen von 16 350 Euro (ledig) oder 32 700 Euro (verheiratet) erreicht.
Was mit Dividenden und Kursgewinnen geschieht, ist offen. Auch für sie gilt die Abgeltungsteuer. Eine Besteuerung zum persönlichen Steuersatz wäre wegen Doppelbesteuerung wohl verfassungswidrig. Beim Verkauf von Aktien nimmt sich der Fiskus ebenfalls ein Viertel vom Wertzuwachs. Auch dazu macht das Sondierungspapier keine Aussage. mp