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KPMG muss Honorare zurückzahlen

Die Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG muss einen Teil ihres Millionenhonorars an die Insolvenzverwaltung des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zurückzahlen. Die noch kurz vor der Pleite im Juni 2009 ausgezahlten Beraterhonorare hätten andere Gläubiger benachteiligt, begründete das Oberlandesg

Montag, 28. September 2026

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