Karlsruhe – Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Brandschäden am Nachbarhaus haften, die durch Arbeiten an seinem Dach entstanden sind. Auf ein Verschulden komme es dabei nicht an, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das sei zwar nicht neu, aber der Umgang mit dem nachbarrechtlichen Ausgleich mache in der Rechtsprechung immer wieder Probleme (V ZR 311/16).
Im Jahr 2011 war ein Gebäude im historischen Zentrum von Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) nach Arbeiten am Flachdach abgebrannt. Der Handwerker hatte Heißklebearbeiten ausgeführt, dabei war ein Glutnest unter den Dachbahnen entstanden. Die Versicherung des ebenfalls beschädigten Nachbarhauses verlangte von den Erben der inzwischen gestorbenen Eigentümer fast 98 000 Euro. Beim insolventen Handwerker war nichts zu holen. In den Vorinstanzen hatte die Versicherung keinen Erfolg. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg den Fall noch einmal verhandeln und über die Höhe des Anspruchs entscheiden. Entscheidend sei der Anspruch auf einen nachbarrechtlichen Ausgleich (Paragraf 906 BGB). dpa