Streit um Steuerschlupfloch bei Immobilien

von Redaktion

Berlin – Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllt, muss Grunderwerbsteuer zahlen. In Bayern sind das 3,5 Prozent – in Berlin werden 6 Prozent des Kaufpreises fällig, in Nordrhein-Westfalen sogar 6,5 Prozent. Doch finanzstarke Investoren können die Steuer umgehen. Anstatt die Immobilie direkt zu kaufen, übernehmen sie eine Gesellschaft – und finden einen Partner, der mindestens fünf Prozent der Anteile übernimmt.

„Nicht nachvollziehbar“ und „in einem hohen Maße ungerecht“ findet Ulrich Ropertz das. Union und SPD wollen in einer möglichen Großen Koalition „missbräuchlichen Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals“ (auf Deutsch etwa: Geschäfte mit Anteilen) den Garaus machen. Doch was im Koalitionsvertrag in zwei Sätze passt, ist in der Praxis ziemlich verzwickt.

Die Regelung sei in ihrer ursprünglichen Form durchaus sinnvoll, sagt eine Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Wer etwa eine Aktie von Bayer kaufe, erwerbe auch Anteile an Grundstücken mit, weil Bayer natürlich Gebäude und Flächen besitze. „Das soll nicht einen zusätzlichen Gang zum Grundbuchamt auslösen“, erklärt sie. Anders liege der Fall aber, wenn Gesellschaften nur aus Gebäuden und Grundstücken bestünden. Im kritischsten Fall werde eigens eine Gesellschaft gegründet, nur um ein Gebäude mit Grundstück einzubringen, das anschließend verkauft wird.

Der Branchenverband Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) weist auf die Schwierigkeit einer Reform hin. „Bei dem Wegfall von Share Deals würde auch jede Umstrukturierung eines Industrieunternehmens mit inländischem Grundbesitz nach aktueller Rechtslage Grunderwerbsteuer auslösen“, erklärt Hans Volkert Volckens vom ZIA. „Dies wäre ein erheblicher Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“  dpa

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