Kein Recht auf Arbeit

Luxemburg – Hat ein Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht, kann er in Absprache mit dem Arbeitgeber befristet weiter beschäftigt werden, hat aber keinen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag. Dies sei keine Benachteiligung und verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, entschied d

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Donnerstag, 9. April 2026

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