Luxemburg – Hat ein Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht, kann er in Absprache mit dem Arbeitgeber befristet weiter beschäftigt werden, hat aber keinen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag. Dies sei keine Benachteiligung und verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, entschied d
Dieser Artikel (ID: 448273) ist am 01.03.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).