Frankfurt – Im Konflikt um die Suspendierung des lettischen Zentralbankchefs Ilmars Rimsevics hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Das höchste EU-Gericht solle darüber urteilen, ob die Maßnahmen gegen den in eine Korruptionsaffäre verstrickten Notenbanker gegen europäisches Recht verstoßen, teilte die EZB am Freitag mit.
Lettische Behörden hatten ein Amtsausübungs- und Ausreiseverbot gegen den Notenbankchef des Euro-Landes verhängt. Die EZB beantragte ein beschleunigtes Verfahren, in dem die Luxemburger Richter in vier bis sechs Monaten entscheiden.
In Lettland wird gegen Rimsevics wegen Korruptionsverdachts ermittelt. Das Mitglied des EZB-Rates bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer eines Komplotts lettischer Geschäftsbanken.
Zugleich beantragte die EZB vorläufige Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts, um das „normale Funktionieren des Entscheidungsprozesses“ der Währungshüter zu gewährleisten. Ein Ratsmitglied, das zu den Sitzungen des EZB-Rates nicht kommen kann, kann einen Stellvertreter benennen. Dieser hat Rede-, aber kein Stimmrecht. Das oberste Entscheidungsgremium ist dennoch beschlussfähig. Die EZB betonte, die Vorlage beim EuGH bedeute keine Einmischung in die Ermittlungen der lettischen Anti-Korruptionsbehörde KNAB. dpa