Frankfurt – Anleger geschlossener Fonds haben Verbraucherschützern zufolge kaum Chancen auf Durchblick bei den Kosten. „Einzelne Posten werden bei den verschiedenen Fonds häufig ganz unterschiedlich berechnet. Das erschwert Verbrauchern den Vergleich“, kritisierte Wolf Brandes, Marktwächter-Experte Grauer Kapitalmarkt bei der Verbraucherzentrale Hessen, am Freitag. Untersucht wurden alle 25 inländischen Publikumsfonds, die von Oktober 2016 bis September 2017 aufgelegt und von der Finanzaufsicht Bafin genehmigt wurden. Das Ergebnis: Verbraucher haben kaum eine Möglichkeit, die Kosten zu erfassen und zu vergleichen. Bei geschlossenen Publikumsfonds haben Anleger vor Ende der Laufzeit kein Rückgaberecht.