München – Welches Risiko kleine Kaufhaus-Drohnen besitzen, zeigt eindrückliche ein Video auf Youtube: Wer in der Suchzeile „Helicopter Accident Caused By Drone“ eingibt, findet ein von der BBC verfilmtes fiktives Schadenszenario. Eine Drohne fliegt in den Heckrotor eines Rettungshubschraubers und bringt diesen zum Absturz. „Mehrere Tote und ungefähr zwölf Millionen Euro Schaden“, bilanziert Thomas Kriesmann, Drohnen-Experte in der Sparte Luftfahrtpolicen der Allianz-Tochter AGCS.
Gerade in der Luftfahrt würden immer wieder die unwahrscheinlichsten Unfälle geschehen, weiß er aus Erfahrung. Drohnen seien insofern nur eine neue Risikovariante, wenn auch eine, die es mittlerweile weltweit fünfmillionenfach gibt, Tendenz steigend. Allein in Deutschland fliegen derzeit rund 400 000 der unbemannten Geräte, davon etwa ein Viertel im kommerziellen Einsatz, schätzt der Luftfahrtversicherer. Bei Gewerbetreibenden sieht Kriesmann aber weniger ein Problem.
Anders sieht es bei Privatnutzern aus, obwohl auch für sie seit vorigen Herbst zumindest strengere Regeln gelten. Dazu zählt, dass man für eine Drohne ab zwei Kilogramm Gewicht einen eigenen Führerschein braucht und ab fünf Kilogramm oder über 100 Meter Flughöhe auch eine entsprechende Flugerlaubnis der örtlichen Luftfahrtbehörde. Letzteres gilt auch bei Nachtflügen oder im näheren Umkreis von Flughäfen, Innenstädten oder Naturschutzgebieten.
Zudem besteht für jede Art von Drohne eine Versicherungspflicht entweder in Form eines Zusatzes zur Haftpflicht oder als Spezialpolice. Das würden Besitzer mangels Beratung im Handel aber oft erst mitbekommen, wenn sie ihr Hightech-Spielzeug auspacken und im Karton einen entsprechenden Hinweis finden, bedauert der Experte. Drohnen-Besitzer ignorieren das aber oft: „Wir schätzen, dass ein Viertel ohne Versicherungspolice fliegt“, sagt Kriesmann. Bedarf entstehe oft erst bei einem Beinaheunfall oder wenn es vollends gekracht habe. Vielfach bleiben Geschädigte auf ihrem Schaden sitzen, weil der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann.
Für Geräte ab 250 Gramm besteht zwar Kennzeichnungspflicht. „Die Prüfungen könnten aber verbessert werden“, umschreibt Kriesmann den Umstand, dass Drohnen-Halter dieser Pflicht oft nicht nachkommen, das aber kaum kontrolliert wird. Wenn die Drohne auf ein Auto oder eine Solaranlage stürzt, hätten Geschädigte das Nachsehen. Oft lasse sich der Haftende wegen fehlender Kennzeichnung schwer ausfindig machen.
Meist reiche eine Police, die jährlich 80 bis 100 Euro kostet und Schäden von bis zu einer Million Euro abdeckt. Die Versicherung zahlt aber nur, wenn Drohnen-Besitzer die Spielregeln einhalten. Auch wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden, indem kamerabestückte Drohnen über das Grundstück des Nachbarn fliegen und das mit Geldbußen geahndet wird, zahlt eine Drohnenversicherung nicht.
Dramatischer sind Beinaheunfälle mit Passagierjets, von denen es schon viele gegeben hat. Kommt eine Drohne in ein Triebwerk, steigt das Schadenpotenzial auf bis zu zehn Millionen Euro, warnt die Allianz. Gekracht hat es zuletzt in der Nähe eines Flugplatzes bei Chemnitz. Dort ist eine Drohne mit einem Sportflugzeug kollidiert. Schaden: 30 000 Euro. Ein Verursacher konnte mangels Namensschild auf der Drohne nicht gefunden werden.
Als realistisches Szenario gilt bei der Allianz eine Drohne, die auf einen Lkw stürzt und einen Verkehrsunfall mit Toten verursacht. Finanziell ein Millionenschaden. Noch schlimmer wäre ein Crash mit Hubschrauber oder Flugzeug. „Angesichts der uns bekannten Beinahe-Kollisionen ist ein Großschaden wahrscheinlich“, warnt Kriesmann. T. Magenheim-Hörmann