München – Die Länder sind sich uneins, wie die Neuregelung der Grundsteuer aussehen soll. Das zeichnete sich gestern bei der Spitzenrunde der Finanzminister von Bund und Ländern ab. Einige Länder sind dafür, die Steuer auf Basis des reinen Grundstückswerts zu berechnen. Andere wollen auch Baujahr und Baukosten der Gebäude auf den Grundstück berücksichtigen.
Die Finanzminister trafen sich gestern in Berlin und berieten über die Neuregelung der Grundsteuer, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April nötig wird. Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. Allerdings haben Bund und Länder darauf nur geringen Einfluss. Jede Gemeinde kann über den Hebesatz die Höhe der Abgabe steuern.
„Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen – andere auch weniger“, sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). „Wir müssen aber sehen, dass wir die Unterschiede zum heutigen Stand gering halten.“
Besteuerung nach Fläche oder Wert
Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.
In der Diskussion für die Neuregelung sind im wesentlichen drei Modelle.
-Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt.
-Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein. Dieses Modell hatte 2016 eine Mehrheit der Länder vorgelegt.
-Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wäre vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien.
Was Bayern durchsetzen will
„Wir wollen eine einfache und faire Grundsteuer, ermittelt nach Grundstücksgröße und Wohn- beziehungsweise Nutzfläche des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes“, erläuterte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Diese Größen seien unstrittig und bewahrten die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise vor einer Steuererhöhung durch die Hintertür.
Thüringens Finanzministerin Heike Taubert sieht zunächst den Bund in der Verantwortung für einen Vorschlag. Dieser müsse „deutlich machen, was er will“, betonte die SPD-Politikerin. Sie plädiert für einen „Gerechtigkeitsfaktor“ bei der Neuregelung. Dabei sollten Wert und Lage von Grundstücken eine Rolle spielen. „Es sollte mehr bezahlt werden für ein Grundstück beispielsweise am Bodensee als in den vielen ländlichen Regionen“, sagte Taubert. Allerdings haben hier über den Hebesatz die Gemeinden das letzte Wort.
Mieterbund für Bodenwertmodell
Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sollte der Wert eines Grundstücks entscheidend sein. „Wir favorisieren ganz eindeutig ein sogenanntes Bodenwertmodell“, sagte Geschäftsführer Ulrich Ropertz. Dabei zählt nur der Bodenwert. Das sei wünschenswert, weil Gebäude mit mehreren Wohnungen tendenziell bessergestellt wären als Einfamilienhäuser. Das würde Mietern nutzen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnte vor neuen Belastungen der Wirtschaft. „Aus Sicht der Unternehmen muss in jedem Fall vermieden werden, dass die zukünftige Grundsteuer zu einer höheren Unternehmensbesteuerung führt“, sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der „Saarbrücker Zeitung“. Betriebe in vielen Regionen würden bereits seit Jahren durch steigende Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern zusätzlich belastet.
Wansleben sagte der Zeitung, der bundesdurchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude in Gemeinden ab 20 000 Einwohnern sei seit 2013 um 38 Prozentpunkte auf 534 Prozent gestiegen. Diese Gemeinden würden rund die Hälfte der Bevölkerung repräsentieren.