Wolfsburg – Eine Vereinbarung mit Volkswagen, wonach der frühere VW-Chef Martin Winterkorn bei Ansprüchen auf Schadenersatz gegen ihn keine Verjährung geltend machen will, existiert nach Insider-Angaben nicht. Falls das Unternehmen dies aber wünsche, werde Winterkorn sich dem nicht entgegenstellen.
Dieser Artikel (ID: 614615) ist am 12.05.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37).