Berlin – In den kommenden Jahren müssen die Grundsteine für eine mittelfristige Alterssicherung gelegt werden. Die Rentenkommission der Bundesregierung, die ab heute tagt, soll bis 2020 Vorschläge für die langfristige Absicherung der Rente machen.
-Gibt es bereits Pläne?
Zum Teil. Einige Änderungen will die Große Koalition schnell vornehmen. Dazu gehört die Einführung einer Grundrente für Versicherte mit wenigstens 35 Jahren Beitragszeit. Sie soll höher liegen als die derzeitige Grundsicherung im Alter, die nur den notwendigsten Bedarf deckt. Daneben will die Regierung zwei „Leitplanken“ gesetzlich verankern. Danach dürfen das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent vom letzten Lohn sinken und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Auch werden bald die Selbstständigen ins Rentensystem integriert, um die dort verbreitete Altersarmut langfristig zu vermindern. Doch der große Schritt folgt erst, wenn die Rentenkommission ihren Vorschlag für die Zeit ab dem Jahr 2025 vorlegt.
-Warum wird dann eine größere Reform nötig?
Zunächst setzen die beiden Leitplanken noch den Rahmen. Diese Grenzwerte können aber nur bis Mitte des nächsten Jahrzehnts eingehalten werden. Dann wachsen die Ausgaben der Rentenversicherung durch die demografische Entwicklung stark an. Danach fehlen jährlich Milliarden Euro in der Rentenkasse. Nach Berechnungen des Wirtschaftswissenschaftlers Axel Börsch-Supan wird das Minus schon 2025 elf Milliarden Euro betragen, mit stark steigender Tendenz. Eine Reform ist nötig, um dieser Entwicklung zu begegnen.
-Wer soll die Rente reformieren?
Die Rentenkommission soll Wege aufzeigen, wie die Rente auch 2030 oder 2040 noch finanziert werden kann. Geleitet wird das Gremium von zwei Politikern, den Sozialexperten Karl Schiewerling von der CDU und Gabriele Lösekrug-Möller von der SPD. Wichtigste Helfer sind Wissenschaftler: Axel Börsch-Supan vom Max-Planck-Institut, die Soziologin Simone Scherger von der Bremer Uni und Gert Wagner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Auch Arbeitgeber und Gewerkschafter sind in der Kommission vertreten. Über Anhörungen sollen weitere Interessengruppen bei den Diskussionen zu Wort kommen. Bis zum März 2020 haben die Fachleute Zeit für einen Reformvorschlag.
-Wen trifft die Reform?
Für die heute rund 20 Millionen Rentner wird sich durch die Arbeit der Kommission und die anschließende Reform nichts ändern. Erst die nächste Rentnergeneration, die der Babyboomer, wird mit den Ergebnissen leben müssen. Der Jahrgang 1964 ist der geburtenstärkste. Wenn diese Altersgruppe in den Ruhestand geht, steigen die Ausgaben der Rentenkasse stark an. Betroffen sind auch alle jüngeren Erwerbstätigen, die diese Kosten tragen müssen.
-Wie funktioniert die Alterssicherung zukünftig?
In den Grundzügen wird sich nicht viel verändern. Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend dazu sollen die Bürger privat und betrieblich vorsorgen. Streit um vier wichtige Detailfragen ist vorprogrammiert. Wie hoch ist die spätere Rente im Verhältnis zum letzten Lohn? Welchen Anteil vom Einkommen muss die erwerbstätige Generation dafür abgeben? Und wird das Renteneintrittsalter noch einmal erhöht? Wie viel Geld schießen die Steuerzahler zur Alterssicherung zu?
-Welche Vorschläge machen die Runde?
Die Wirtschaft, aber auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann plädieren für eine Anhebung des Rentenalters mit einer weiter steigenden Lebenserwartung. Das würde die Rentenkasse entlasten und zugleich den Fachkräftemangel mildern. Auch die Versicherungswirtschaft, die gestern eine neue Studie zum Thema vorgelegt hat, plädiert dafür. Für SPD-Chefin Andrea Nahles steht eine längere Lebensarbeitszeit aber „nicht zur Debatte“. Gewerkschaften und Linke, aber auch ein Teil der AfD wollen das Rentenniveau sogar auf 50 Prozent anheben. Dann müssten allerdings die Beitragssätze oder der Steuerzuschuss steigen. Einen neuen Vorschlag gegen Altersarmut hat die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ins Spiel gebracht. Sie plädiert für eine höhere Grundsicherung in teuren Ballungsgebieten, um die höheren Lebenshaltungskosten dort zu berücksichtigen.
-Kommt auch die private Altersvorsorge auf den Prüfstand?
Die betriebliche Altersvorsorge hat die letzte Bundesregierung schon erleichtert. Eine Großbaustelle bleibt die Riester-Rente, also die staatlich geförderte Altersvorsorge. Die von Banken und Versicherungen angebotenen Verträge lohnen sich in vielen Fällen kaum, weil die Kosten dafür zu hoch sind. Dazu kommen die niedrigen Zinsen für sichere private Geldanlagen. So kann die Riester-Rente die Erwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente auszugleichen, nicht erfüllen. Eine Antwort auf die Mängel könnte die Einführung eines Staatsfonds sein, der das Geld der Sparer sicher und kostengünstig verwaltet.
-Wie gehen die Experten vor?
Die Wissenschaftler werden Prognosen für die wichtigsten Rahmenbedingungen des Rentensystems erarbeiten. Dazu gehört die Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung. Je mehr Erwerbstätige in die Rentenkasse einzahlen, desto leichter fällt die Finanzierung der Ruhegelder. Grundlage für diese Schätzung ist wiederum das Wachstum von Wirtschaft und Produktivität. Vermutlich werden die Forscher mehrere Szenarien entwickeln, die dann gemeinsam mit Politikern, Arbeitgebern und Gewerkschaften bewertet werden. Die Annahmen verschiedener Wissenschaftler unterscheiden sich erheblich. Börsch-Supan erwartet schon 2030 einen Fehlbetrag von 45 Milliarden Euro jährlich. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung erwartet erheblich geringere Kosten, weil noch viele Potenziale am Arbeitsmarkt gehoben werden können. Am Ende sollen sich die Interessengruppen auf eine wahrscheinliche Entwicklung einigen und daraus den Finanzbedarf der Rentenversicherung ermitteln. Dann kommt es zur entscheidende Frage, auf wessen Schultern die Lasten verteilt werden.