Bei der Anlegerpleite um die Investmentgruppe P & R wird in den nächsten Wochen die formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwartet. Dann können die 54 000 betroffenen Anleger ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Etwas anderes sind eventuelle Schadenersatzforderungen.
Theoretische Adressaten dafür sind neben dem P & R-Gründer und Alleinherrscher Heinz Peter Roth Vermittler, Analysten und Gutachter, Wirtschaftsprüfer und die Bafin. Solche Schadenersatzansprüche sind aber erfahrungsgemäß schwer durchzusetzen und kosten bei einer Niederlage vor Gericht nur weiteres Geld.
Dazu stellt sich die Frage, wo selbst im Falle eines Sieges etwas zu holen ist. Bis die Verantwortlichkeiten klar sind, können Jahre vergehen. Insolvenzverfahren dauern nicht selten zehn Jahre und mehr. Ansprüche auf Schadenersatz verjähren aber schon nach drei Jahren. Man muss sich also oft entscheiden, ob man klagt, bevor die Erfolgschancen seriös absehbar sind. tmh