gericht

Negativzins erlaubt

Tübingen – Negative Zinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Landgerichts Tübingen nicht per se unzulässig. Zumindest in dem Fall, über den das Gericht am Freitag entschied, konnte es keine „unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern“ erkennen (Az.: 4 O 220/17).

Samstag, 4. April 2026

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