Bern – Man kennt die Bilder: Durch Öl verseuchte Böden in Nigeria, dreckige Luft in indischen Metropolen, Kinderarbeit in Bangladesch. Immer wieder zeigt sich, dass westliche Firmen daran beteiligt sind. Die Frage liegt nahe: Können Konzerne für die Umwelt und die Menschenrechte rund um die Welt zur Verantwortung gezogen werden?
Das Thema ist in der Schweiz konkret geworden, seit ein Volksbegehren darauf zielt, die Unternehmen an eine besonders kurze Leine zu nehmen. In der direkten Demokratie der Eidgenossenschaft stimmt die Bevölkerung regelmäßig über Volksbegehren ab. Sagt sie mehrheitlich Ja, erhält der Antrag Verfassungsrang. Im Fall der Konzerninitiative geht es darum, dass die Unternehmen „mit Anstand, Ethik und Moral im Ausland Geschäfte machen“, wie es ein Parlamentsabgeordneter in Bern formulierte.
Der Vorstoß zieht den Kreis weit. Danach könnten mehrere tausend Firmen für die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards überall in der Welt haftbar gemacht werden. Mehr noch: Die Verantwortung erstreckte sich nicht nur auf die eigene Firma, sondern auf alle Zulieferbetriebe, auch im Ausland.
Fachleute halten den Vorschlag für den international bisher weitestgehenden – und dies zu einer Zeit, in der Autokraten und Populisten in vielen Ländern das Sagen haben. Sie scheren sich in der Regel wenig um Natur und Menschenrechte und stärken wohlmeinenden Unternehmen daher kaum den Rücken. Wohlgemerkt: Verstöße gegen den geplanten Moral-Kodex überall in der Welt können vor Schweizer Gerichten eingeklagt werden.
Die Regierung in Bern hatte die Initiative wie erwartet abgelehnt. Aber zur allgemeinen Überraschung ist die große Kammer des Parlaments, der Nationalrat, im Juni den Urhebern des geplanten Volksentscheids weit entgegengekommen, darunter eine klare Mehrheit der wirtschaftsnahen FDP und die ebenfalls bürgerliche CVP. Sie fürchten um den Ruf Schweizer Unternehmen im Ausland als Musterknaben.
Der Nationalrat zog der Vorlage einige Zähne. Neben der Haftung für externe Lieferanten betrifft dies den Einbezug selbst von Klein- und Mittelbetrieben. Darüber hinaus soll sich die Verantwortung auf Schäden „an Leib und Leben oder Eigentum“ beschränken. Allerdings dürfte der von der Initiative zähneknirschend akzeptierte Gegenvorschlag die zweite Kammer (Ständerat) kaum überstehen, schätzen Beobachter. Damit wird das Schweizer Stimmvolk wohl zur Entscheidung über die Moralkeule gegen die Unternehmen aufgerufen werden.
Jürgen Dunsch