München – Der Freistaat Bayern will Unternehmen steuerlich besserstellen – und hat eine entsprechende Initiative im Bundesrat eingebracht. Die gewünschte Steuersenkung betrifft Kapitalgesellschaften – etwa eine GmbH. Sie sollen durch eine Teilanrechnung der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer entlastet werden.
Bisher ist die Gewerbesteuer zwar für Personengesellschaften bei der Einkommensteuer anrechenbar. In vielen Fällen kompensiert das die Belastung durch die Gewerbesteuer komplett. Für Kapitalgesellschaften gibt es das nicht. Zu 15 Prozent Körperschaftssteuer plus Soli kommt in vielen Fällen sogar noch mehr an Gewerbesteuer. Das Ministerium spricht von einer Ertragssteuerbelastung von 30 Prozent bei Kapitalgesellschaften. In kreisfreien Städten liege sie sogar bei 31,5 Prozent.
Das liegt daran, dass Gemeinden über den Hebesatz über die Höhe der Steuern bestimmen. Dazu kommt, dass viele Betriebsausgaben, die die Körperschaftssteuer mindern, bei der Gewerbesteuerermittlung wieder hinzugerechnet werden und die Steuerlast erhöhen. Auch diesen Effekt will Füracker abmildern.
Als Beispiel hat das Finanzministerium ein fiktives Unternehmen in Rosenheim mit einem Gewinn von 100 000 Euro genannt. Es zahlt heute 14 000 Euro Gewerbesteuer, 15 000 Euro Körperschaftsteuer und 825 Euro Solidaritätszuschlag. Nach Fürackers Plänen soll die Köperschaftsteuer auf 11 500 Euro sinken, der Soli auf 633 Euro. Die gesamte Steuerlast fiele von 29,83 auf 26,13 Prozent.
Füracker führt als Argument für seine Pläne vor allem die Steuersenkungen in anderen Ländern an. In den USA ist die Kappung von 35 auf 21 Prozent bereits durch. Frankreich plant eine Absenkung auf 25 Prozent, Großbritannien sogar auf 17 Prozent. Solche Vergleichszahlen sind allerdings nur beschränkt aussagekräftig. Entscheidend für die Steuerbelastung ist auch die Art der Steuerermittlung. So waren mit der US-Steuersenkung auch Einschränkungen bei den Abzugsmöglichkeiten verbunden, die die Steuern mindern. So ist die Entlastung dort unter dem Strich geringer, als die Zahlen vermuten lassen.
Auch beim Solidaritätszuschlag will Füracker kleine Kapitalgesellschaften durch eine „substanzielle Mittelstandskomponente“ entlasten.
Martin Prem