Karlsruhe – Im Zuge der Klagewelle wegen des Diesel-Abgasskandals kündigt sich die erste Entscheidung der obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) an. Inzwischen ist dort die Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig (Az. VIII ZR 78/18). Verhandelt werde aller Voraussicht nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe auf Anfrage. Allein gegen den Volkswagen-Konzern und dessen Händler haben nach VW-Angaben bis heute gut 20 000 Kunden geklagt. Hinzu kommen noch Tausende, die über eine Art Sammelklage vor Gericht gezogen sind. Einem VW-Sprecher zufolge gibt es inzwischen rund 4500 Urteile. In den meisten Fällen wurden demzufolge die Klagen abgewiesen. dpa