Berlin – Kaum jemand in Deutschland möchte gentechnisch veränderte Lebensmittel auf dem Teller haben. Dort liegen könnten sie künftig trotzdem. Ohne dass es der Verbraucher merkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will dazu am morgigen Mittwoch eine weitreichende Entscheidung treffen.
Bisher gibt es solches Obst, Gemüse oder Fleisch im Supermarkt nicht zu kaufen. Es rentiert sich für den Handel schlicht nicht. Verbraucher können die Produkte an einer speziellen Kennzeichnung erkennen – und lassen die Finger davon.
Doch bald könnten bestimmte gentechnisch manipulierte Produkte quasi inkognito ihren Weg in die Regale finden. Denn vor dem EuGH geht es um die Frage, ob neue gentechnische Methoden wie bestimmte Anwendungen der Gen-Schere Crispr unter die strengen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts fallen. Dabei werden gezielte Änderungen im Erbgut erreicht, ohne dass fremde DNA eingefügt wird. Methoden wie Crispr gelten als besonders günstig und effizient. Umstritten ist, ob beispielsweise auf diese Weise veränderte Pflanzen rechtlich gesehen Gewächsen aus herkömmlicher Züchtung gleichzusetzen sind. Und ob solche Pflanzen von weitreichenden Ausnahmen von den GVO-Regeln profitieren. In diese Richtung geht der Schlussantrag des Generalanwalts Michal Bobek. Er ist zudem der Ansicht, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten eigene, strengere Regeln für diese Verfahren aufstellen können sollten.
Verbraucherschützer sind vor dem EuGH-Urteil alarmiert. GVOs müssen vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden und im Handel gekennzeichnet sein. Je nach Entscheidung des Gerichts fallen künftig bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht unter die GVO-Regularien. „Das ist nicht im Sinne des Vorsorgeprinzips“, sagt Isabelle Mühleisen von der Verbraucherzentrale. Mühleisen geht davon aus, dass von der Kennzeichnungspflicht befreite Produkte auch den Weg in den Handel finden. „Das wird ein riesiger Feldversuch.“
Noch gibt es in der EU keine Produkte, die von dem EuGH-Urteil betroffen wären, wie Ricardo Gent, Geschäftsführer der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie, erklärt. Aber viele Unternehmen warteten gespannt auf die Entscheidung und stünden in den Startlöchern. In den USA gebe es beispielsweise eine Kartoffel, deren Lagerfähigkeit verbessert wurde.
Die Industrie wie auch der Deutsche Bauernverband setzen darauf, dass die neuen gentechnischen Methoden künftig nicht unter GVO-Regularien fallen. „In Deutschland und Europa müssen wir moderne Züchtungsverfahren nutzen können, sonst haben wir im internationalen Wettbewerb wenig Chancen“, sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Er erhofft sich beispielsweise Pflanzen, die gegen Krankheitserreger oder Hitze resistenter sind. valentin frimmer