Staubsaugerstreit beigelegt

Luxemburg – Hersteller von Staubsaugern müssen nicht angeben, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch ihrer Geräte ermittelt wird. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die entsprechende EU-Verordnung dies nicht vorsieht.

Hintergrund des EuGH-Urteils ist eine Klage der britischen Firma D

Mittwoch, 8. April 2026

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