Luxemburg – Hersteller von Staubsaugern müssen nicht angeben, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch ihrer Geräte ermittelt wird. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die entsprechende EU-Verordnung dies nicht vorsieht.
Hintergrund des EuGH-Urteils ist eine Klage der britischen Firma D
Dieser Artikel (ID: 756956) ist am 26.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).