München – Die Nutzfahrzeuge-Tochter von VW kündigt den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit MAN. Diese werde zum 1. Januar 2019 wirksam, teilte die Volkswagen Truck & Bus AG in München mit. Hintergrund für den Schritt ist, dass das Oberlandesgericht München Ende Juni Volkswagen dazu verpflichtet hatte, die in dem Vertrag angebotene Barabfindung der Minderheitsaktionäre zu erhöhen. Anstelle von 80,89 Euro je Aktie und eines jährlichen Ausgleichs von 3,07 Euro je Papier soll VW 90,29 Euro beziehungsweise 5,47 Euro zahlen. Wegen der „signifikanten Erhöhung des jährlich zu zahlenden Ausgleichs“ habe Volkswagen Truck & Bus beschlossen, dass dem Unternehmen zustehende außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben, hieß es. Der jährliche Ausgleich stehe nun „in keinem angemessenen Verhältnis“ zur Gewinnabführung von MAN. Die noch ausstehenden Aktionäre können innerhalb von zwei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung mit dem Eintrag ins Handelsregister ihre Aktien für 90,29 Euro VW Truck & Bus andienen.