München – Der Termin könnte passender kaum sein: Am 29. August 1808 wurde Hermann Schulze-Delitzsch geboren, einer der Pioniere des gewerblichen Genossenschaftswesens. Gestern, 210 Jahre später, markierte der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) in seiner Halbjahresbilanz eine Wende im Sinne des Mit-Gründervaters: Erstmals haben die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken mehr Kredite an Firmenkunden ausgereicht als an Privatkunden. 48,3 Milliarden Euro gegenüber 47,6 Milliarden.
GVB-Präsident Jürgen Gros ließ keinen Zweifel daran, dass die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken ihre Rolle als Mittelstandsfinanzierer weiter ausbauen wollen. Zum Teil gelingt ihnen das auch deshalb, weil die Frankfurter Großbanken sich aus vielen Orten zurückziehen – und die verbleibenden Geldhäuser vor Ort auch für Unternehmen attraktiver werden. „Es zahlt sich aus, dass wir in der Fläche sind“, sagt Gros. Spielraum für einen weiteren Ausbau dieses Geschäftsbereichs ist vorhanden: Die bei den Volks- und Raiffeisenbanken Bayerns angelegten Kundengelder in Höhe von 125,5 Milliarden Euro übersteigen die Kundenkredite bei Weitem.
Allerdings werden die Zuwächse in diesem Jahr nicht mehr für steigende Gewinne sorgen können. Durch die Niedrigzinsen wird das Zinsergebnis weiter zurückgehen. Und anders als 2017 sieht Gros in diesem Jahr keine Chance, dies durch sinkende Kosten oder steigende Provisionseinnahmen auszugleichen. Damit stellen sich die Genossenschaftsbanken im Freistaat auf vorerst nicht mehr steigende Ergebnisse ein. Verkraften können sie das locker. Denn mit einem Verhältnis der Einnahmen zu den Kosten von 100 zu 65, stehen sie weit gesünder da als die meisten anderen Geldhäuser.
Weiterhin aber leiden die Genossenschaftsbanken unter bürokratischen Auflagen. Vor allem beim Verbraucherschutz gibt es nach Meinung von Gros Auswüchse, die den Kunden mehr schaden als nutzen. Als Beispiel nennt er die Pflicht zu regelmäßigen und schriftlichen Auskünften zur Einlagensicherung, mit denen die Banken ihre Kunden verunsichern würden. Es müsse reichen, die Kunden zu benachrichtigen, wenn sich wirklich etwas ändert. Ebenso störend werde von Kunden die seit Januar 2018 geltende Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen empfunden. Viele sehen dadurch die Vertraulichkeit des Worts gefährdet. Umfragen bei den Mitgliedsbanken bestätigen dies. 66 Prozent beobachten laut Gros, dass die Aufzeichnung bei den Kunden negativ oder sehr negativ ankommt. Nur ein Prozent sehen das eher positiv und keiner sehr positiv. Noch niederschmetternder ist laut Umfrage das Ergebnis für das vorgeschriebene Informationsmaterial bei Kontoeröffnung und Anlageberatung: 96 Prozent erkennen bei ihren Kunden wenig oder gar kein Interesse an der Papierflut. Der Rest registriert nur mittleres Interesse.
Die ausufernden Vorschriften zum Verbraucherschutz haben bereits einen unerwünschten Nebeneffekt: 62 Prozent der Genossenschaftsbanken haben, um dem zu entgehen, ihr Produktangebot etwas oder sogar deutlich verringert. Weil das vor allem Anlageformen mit höheren Ertragschancen (und damit auch Risiken) betrifft, haben die Kunden eine geringere Auswahl. Groß fordert eine Reaktion der Politik. „Es wird höchste Zeit, den Nutzen der Verbraucherschutz-Bürokratie zu prüfen.“ Martin Prem