Bundesgerichtshof

Entschädigung für Fluggäste bei Streik

Karlsruhe – Passagieren, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen gestrichen wird, kann eine Entschädigung von der Airline zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden nur dann nichts zahlen,

Freitag, 16. Januar 2026

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