Karlsruhe stärkt Rechte von Pensionskassen-Rentnern
Karlsruhe – Wer eine Rente von einer Pensionskasse bezieht, muss nicht in jedem Fall Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Dies ergibt sich aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni. Pensionskassen garantieren als rechtlich selbs