Mc donald´s

Gesetzeslücke genutzt

von Redaktion

Luxemburg – Der Fastfood-Konzern McDonald’s muss wegen seiner Steuertricks in Luxemburg keine Abgaben nachzahlen. Die Untersuchungen der EU-Kommission hätten ergeben, dass Luxemburg dem US-Unternehmen keine unzulässigen steuerlichen Vorteile gewährt habe, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel. Dennoch entspräche die Behandlung von McDonald’s in Luxemburg nicht dem Prinzip der Steuergerechtigkeit.

Ende 2014 war durch die „LuxLeaks“ genannten Enthüllungen bekannt geworden, dass McDonald’s und andere Konzerne in Absprache mit dem luxemburgischen Staat extrem niedrige Steuersätze zahlten. Der Fastfood-Riese hatte Gewinne aus Einnahmen aus Lizenzgebühren in die USA verschoben und konnte sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA berufen.

Doppelbesteuerungsabkommen dienen eigentlich dazu, nicht in zwei Ländern Steuern zahlen zu müssen. Im vorliegenden Fall führte es zu einer „doppelten Nichtbesteuerung“. Die Kommission leitete Ende 2015 ein Prüfverfahren ein. Dieses habe ergeben, dass die doppelte Nichtbesteuerung in Einklang mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA gestanden habe, sagte Vestager. De facto handelt es sich um eine Gesetzeslücke: Der Umstand gehe auf eine „Unvereinbarkeit zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht“ zurück. Die Tatsache, dass McDonald’s in Luxemburg keine Steuern auf diese Gewinne gezahlt hat, bleibe natürlich bestehen.  afp

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