Das Bundeskabinett hat einen zusätzlichen Steuerbonus beschlossen, um den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen zu fördern. Außerdem wurde das sogenannte Qualifizierungs–chancengesetz auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Die Neuregelungen treten im Januar 2019 in Kraft – außer dem Steuerbonus. Er soll ab sofort gelten.
Berufliche Weiterbildung
Arbeitnehmer sollen unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße leichter als bisher in den Genuss von Weiterbildungsmaßnahmen kommen. Der Ausbau der Förderung bezieht sich explizit auch auf sogenannte Engpassberufe, in dem ein Mangel an Arbeitskräften besteht. Darüber hinaus werden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.
Niedrigere Beiträge zur Versicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll zum Jahreswechsel von derzeit 3,0 Prozent um 0,5 Prozentpunkte sinken. Davon werden 0,4 Punkte in das jetzige Gesetz geschrieben. Ein weiterer Punkt soll per Rechtsverordnung gestrichen werden, befristet bis Ende 2022. Mit dem Auslaufen der Verordnung wird dann entschieden, ob die Kassenlage der Bundesagentur es erlaubt, die Senkung um 0,1 Prozentpunkte beizubehalten oder nicht. Mit dieser Neuregelung geht die Regierung deutlich über das hinaus, was Union und SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben hatten: Die Regierungspartner hatten sich ursprünglich auf eine Senkung um 0,3 Punkte verständigt.
Rücklage der Bundesagentur
Die Bundesagentur für Arbeit benötigt für Krisenzeiten mit höherer Arbeitslosigkeit Rücklagen. Diese sollen nach aktuellen Berechnungen bis zum Jahresende auf 22,5 Milliarden Euro steigen. Übersteigt die Rücklage nach der jetzt geplanten Absenkung dauerhaft 0,65 Prozent des BIP um einen Betrag, der mehr als 0,1 Prozentpunkte des Beitragssatzes entspricht, muss das Arbeitsministerium entscheiden, wie es weitergeht.
Mehr Bezieher des Arbeitslosengeldes
Bisher gilt: Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer innerhalb der vergangenen 24 Monate zwölf Monate Arbeitslosenbeiträge eingezahlt hat. Diese Rahmenfrist soll auf 30 Monate ausgeweitet werden. Damit wird der Schutz ausgeweitet, es kommen mehr Menschen in den Genuss des Arbeitslosengeldes I. Es beträgt in der Regel 60 Prozent des vorangegangen Gehalts und wird – abgesehen von älteren Arbeitnehmern – für maximal zwölf Monate gezahlt.
Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr
Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Anfang 2019 mehr Geld: Das Kabinett beschloss die Anhebung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene um acht Euro auf 424 Euro. Um ebenfalls acht Euro auf 382 Euro steigt der Satz für Erwachsene, die als Paar zusammenleben. Für Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt der Betrag um sechs Euro auf 322 Euro, für die Sechs- bis 13-Jährigen erhöht er sich von 296 auf 302 Euro. Für Kinder bis zu fünf Jahren steigt er von 240 auf 245 Euro. Der Bundesrat muss der Anhebung noch zustimmen, was für Oktober erwartet wird.
Steuerbonus für Bau von Mietwohnungen
Beschlossen wurde auch ein Steuerbonus, um den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen stärker zu fördern. Dafür will der Bund zusätzlich zur normalen Abschreibung für vier Jahre eine Sonderabschreibung von jährlich fünf Prozent gewähren. Der Bonus soll für Bauanträge zwischen dem 31. August 2018 und Ende 2021 gelten. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre vermietet werden, und die Kauf- und Baukosten dürfen nicht mehr als 3000 Euro je Quadratmeter betragen. So soll verhindert werden, dass auch Investoren im gehobenen Segment noch Steuerboni kassieren. afp/dpa