Was in anderen Städten gilt

von Redaktion

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar erklärt, dass Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind – sie müssen aber verhältnismäßig sein. Die Berliner Landesregierung fordert zur Überwachung eine blaue Plakette – die könnte bundesweit regeln, wer wo fahren darf. Die Bundesregierung lehnt die blaue Plakette aber bislang ab. Hier die Lage in einigen Städten:

Hamburg

In Hamburg sind zwei Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt.

Stuttgart

In Stuttgart ist 2019 ein Fahrverbot für Euro 4 und schlechter geplant.

Frankfurt

Kürzlich hat ein Gericht Fahrverbote für die Innenstadt von 2019 an angeordnet. Die Umwelthilfe rechnet in den nächsten Monaten neben Berlin auch für Bonn, Darmstadt, Köln, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Mainz und Wiesbaden mit ähnlichen Gerichtsentscheidungen.

München Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat dazu verpflichtet, die Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten in den Münchner Luftreinhalteplan aufzunehmen. Bisher weigert sich die Staatsregierung allerdings. Daher klagt die DUH auf Zwangsgeld, das die Landesregierungen aber wenig beeindruckt – wandert das Geld doch nur von einer Haushaltsstelle in eine andere. Deshalb prüfen die Richter im Münchner Verfahren mittlerweile Beugehaft für Beamte und Minister.

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