Keine Prämie für Tesla-Kunden

von Redaktion

Frankfurt – Der US-Autobauer Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, Hunderte Kunden per Gerichtsentscheid vor der Rückzahlung von 2000 Euro deutschem Umweltbonus zu bewahren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies den Eilantrag des Unternehmens als unzulässig zurück.

Das Elektroauto Tesla S war vorübergehend – vom 30. November 2017 bis zum 5. März 2018 – von der Liste der förderfähigen Modelle gestrichen worden. Grund: Die gerade noch in den Rahmen von maximal 60 000 Euro Netto-Endpreis passende Basisversion war im Handel nicht erhältlich.

Wer vor dem 6. März 2018 einen Tesla S erworben und dafür die staatliche Kaufprämie erhalten hatte, muss diese zurückzahlen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hatte Mitte Juli mitgeteilt, es gehe um rund 800 Fälle. Etwa 250 weitere Anträge von Tesla-Kunden seien aufgrund der Sachlage abgelehnt worden.

Tesla fühlte sich benachteiligt und zog vor Gericht. Das entschied, die Überprüfung, ob das Modell ein förderfähiges Elektroauto sei, berühre die Rechte des Herstellers nicht. Tesla könne das Modell weiterhin verkaufen. Ein möglicher Imageschaden infolge der Streichung begründe kein einklagbares Recht.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde eingelegt werden.  dpa

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