Luxemburg – Die Energie-Effizienz von Staubsaugern darf nach einem Urteil des EU-Gerichts künftig nicht mehr mit leeren Staubbehältern getestet werden. Die Luxemburger Richter gaben einer Klage des Herstellers Dyson statt und erklärten die entsprechende EU-Verordnung für nichtig. Tests mit leerem Behälter kämen den tatsächlichen Bedingungen während des Gebrauchs nicht so nah wie möglich, hieß es (Rechtssache T-544/13). Eine Sprecherin der EU-Kommission, die die Verordnung 2014 erlassen hatte, kündigte am Donnerstag an, die Brüsseler Behörde werde das Urteil nun eingehend prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden. Die Kommission hat rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Andernfalls verlieren die derzeitigen Energie-Label ihre Gültigkeit und eine neue Verordnung müsste vorgelegt werden.