Gelsenkirchen – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat für Essen die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone einschließlich von Teilen der viel befahrenen Autobahn 40 angeordnet. Die Umweltzone soll in 18 von 50 Stadtteilen eingeführt werden. Die Richter verpflichteten gestern das Land Nordrhein-Westfalen, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Geklagt hatte die „Deutsche Umwelthilfe“.
Wo gibt es Fahrverbote?
Die erste Stadt, die Fahrverbote eingeführt hat, ist Hamburg. Dieselautos, die die Euronorm 6 nicht erfüllen, müssen zwei Durchgangsstraßen meiden. Ausnahmen gibt es für Anwohner und Anlieger. Ein Verstoß kostet 20 Euro. Angekündigt hat Fahrverbote bereits die Stadt Stuttgart. Hier müssen Diesel der Euronorm 4 und schlechter ab 2019 der Umweltzone fernbleiben. Auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen. Verstöße werden mit 80 Euro geahndet.
Über welche Städte haben Gerichte entschieden?
Obwohl die Gerichte in München, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt die Landesregierungen angewiesen haben, Fahrverbote zu prüfen, weigern sich die zuständigen Behörden, den Urteilen nachzukommen. Oft legen sie Berufung ein. Auch bei rechtskräftigen Urteilen wie in München und Düsseldorf versuchen die Landesregierungen, die Fahrverbote so weit möglich zu umgehen. Sie können sich durchaus auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützen, das Fahrverbote ausdrücklich nur als letztes Mittel und mit zahlreichen Ausnahmen erlaubt hat.
In Köln und Bonn muss Nordrhein-Westfalen ab April 2019 Fahrverbote einführen. In Köln ist davon die gesamte Umweltzone betroffen. Die Landesregierung hat angekündigt, Berufung einzulegen. In Mainz ist mittlerweile die Urteilsbegründung eingetroffen, nun hat die Stadt vier Wochen Zeit, über eine Berufung zu entscheiden. Berlin wartet noch auf die schriftliche Begründung, bevor die Stadt Schritte unternimmt.
Wo stehen Urteile an?
Nach Essen und Gelsenkirchen folgt Darmstadt am 21. November und dann Wiesbaden am 21. Dezember. Insgesamt streitet die DUH derzeit vor Gericht für Fahrverbote in 29 Städten. Allerdings dürften einige Fahrverbote verhindert werden, sobald die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts als Gesetz beschlossen wird.
Was ändert sich durch die Gesetzesänderung?
In dem Gesetz stellt die Regierung zum einen fest, dass Fahrverbote in Städten mit einer Stickoxid-Belastung von weniger als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft nicht verhältnismäßig wären. Damit wären bundesweit Fahrverbote nur noch in 15 Städten möglich. Auch Fahrverbote für Euro-6-Fahrzeuge wären ausgeschlossen. Und Fahrzeuge nach Euro 4 und Euro 5 dürften einfahren, wenn sie weniger als 270 Mikrogramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Dazu allerdings brauchen viele ältere Autos eine Hardware-Nachrüstung.
Wie sieht es in München aus?
Nach den Messwerten für 2017 ist München die in Deutschland meistbelastete Stadt. Allerdings liefern auch hier nur vier Messstationen im Durchschnitt des bisherigen Jahresverlaufs 2018 Messwerte über 50 Mikrogramm. Davon ist eine – am Stachus – unbestritten vorschriftswidrig aufgestellt. Bei den anderen drei (Landshuter Allee, Tegernseer Landstraße, Chiemgaustraße) wird unmittelbar am Straßenrand gemessen und nicht – wie es eigentlich vorgeschrieben ist – dort, wo sich Menschen über längere Zeit aufhalten. Daher sind auch hier die Messergebnisse fragwürdig. Darüber hinaus könnte statt eines Pkw-Fahrverbots die Durchsetzung des bestehenden Lkw-Fahrverbots eher zielführend sein. Bei den niedrigen Geschwindigkeiten am Mittleren Ring bringen Motoren nur einen Bruchteil ihrer Leistung. Viele Abgasreinigungssysteme fallen damit unter ihre Betriebstemperatur. Und sind damit so gut wie wirkungslos. mp, dpa, afp