VW-Kunden können sich voraussichtlich noch im November der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und des ADAC anschließen. „Wir rechnen mit der letzten Novemberwoche“, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig dem „Tagesspiegel“. Nach Einschätzung der Sprecherin wird es dann das Klageregister geben, in das sich Verbraucher eintragen können. Das Klageregister wird zwar beim Bundesamt für Justiz geführt, allerdings muss das OLG Braunschweig grünes Licht geben.
Nach langwierigem Prozess über zwei Instanzen wird ein Hahnenkampf zweier Versicherungen ums „Bayerische“ aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Offensichtlichen enden: Ein bayerisches Unternehmen darf sich auch bayerisch nennen. Das Oberlandesgericht München forderte die Versicherungskammer Bayern und die Bayerischen Beamten Versicherungen auf, ihren Streit um die exklusive Verwendung des Wortes „Bayerisch“ zu beenden. Falls die zwei Unternehmen Klage und Gegenklage nicht von sich aus zurücknehmen, stellte Richter Gunnar Cassardt die Abweisung sämtlicher Forderungen in Aussicht.