Bonn – Bei der Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G hat die Bundesnetzagentur eine Vorentscheidung für den künftigen Ausbau getroffen. Im finalen Entwurf für die Vergaberegeln bei der Auktion im Frühjahr 2019 werden die Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen, als dies in einer vorigen Fassung noch der Fall war. Sie sollen dafür sorgen, dass bis Ende 2024 an allen Bundes- und Landstraßen sowie an allen Zugstrecken, Häfen und den wichtigsten Wasserstraßen schnelles mobiles Internet verfügbar ist. Schon bis Ende 2022 sollen Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und viel befahrene Zugstrecken versorgt sein. Die Behörde verschickte das Papier am Freitag an Mitglieder des Beirats der Behörde, der mit Politikern besetzt ist und am 26. November über das Regelwerk beraten soll. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und ICE-Strecken sind Mindestübertragungsraten von 100 MBit pro Sekunde, auf kleineren Straßen und weniger genutzten Zugstrecken von 50 MBit vorgegeben. dpa