Frankfurt/Berlin – In Frankfurt wird es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Diesel-Fahrverbote geben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte am Dienstag einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab. Diese hatte durchsetzen wollen, dass die Verbote trotz des laufenden Rechtsstreits mit dem Land Hessen schon zum 1. Februar 2019 greifen. Gleichzeitig ließ der VGH die Berufung des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen „ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit“ zu.
Eine Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten führe nicht automatisch zur Verhängung von Fahrverboten, sagte ein VGH-Sprecher. Denn weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrundeliegende EU-Richtlinie verpflichteten das Land, Schadstoffe zu minimieren. Stattdessen gehe es um die Einhaltung eines durchschnittlichen Stickstoffdioxid-Grenzwertes. Fahrverbote kämen nur als letztes Mittel in Betracht, um diese Grenzwerte zu erreichen. Zuvor müssten erst alle anderen Schritte und mögliche Verbote etwa auf einzelnen Streckenabschnitten geprüft werden. Die DUH will trotz heftiger Kritik an ihrem Vorgehen nicht nachlassen. Sie prüft weitere Klagen für Diesel-Fahrverbote.
Derweil prüft die Umwelthilfe die Chancen für ein Tempolimit von 120 auf deutschen Autobahnen. Damit lasse sich Klimaschutz im Verkehr auch bei denjenigen Autos erreichen, die schon auf der Straße seien, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. Ziel sei es, mit „ungewöhnlichen Allianzen“ für die Beschränkung zu werben. „Ja, wir prüfen auch, welche juristischen Möglichkeiten wir hier für die Durchsetzungen haben“, sagte er auf Nachfrage. dpa, afp