Berlin – Nach Ausfällen in Berlin zum Wochenbeginn müssen Flugreisende am heutigen Donnerstag gleich in mehreren deutschen Städten mit Streichungen gebuchter Flüge rechnen. Die Sicherheitsbeschäftigten in Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart seien zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, teilte die Gewerkschaft Verdi mit. Es sei mit starken Einschränkungen im Flugverkehr zu rechnen. Etwa 111 000 Passagiere dürften nach Angaben des Flughafenverbandes ADV betroffen sein.
Auch Passagiere, die von München einen der drei betroffenen Flughäfen erreichen oder in München landen wollen, müssen mit Ausfällen rechnen. Insgesamt seien 90 für heute geplante Starts und Landungen abgesagt worden, sagte eine Flughafen-Sprecherin unserer Zeitung.
Betroffen sind insbesondere Fluggäste der Lufthansa: „Wir haben in München 30 Abflüge, die wir streichen werden“, sagte eine Konzern-Sprecherin. Die Fluggäste seien auf andere Maschinen umgebucht worden, alternativ könnten sie ihr Flugticket auch als Zugfahrkarte verwenden.
Der erneute Warnstreik sei eine Reaktion darauf, dass der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) nach dem Warnstreik am Montag an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld kein verbessertes Angebot vorgelegt habe, hieß es von der Gewerkschaft Verdi. Hintergrund sind die bislang ergebnislosen Tarifverhandlungen zwischen dem BDLS und Verdi für insgesamt rund 23 000 Beschäftigte der Flugsicherheit.
Was betroffene Fluggäste jetzt wissen müssen:
. Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft Reisenden nach Einschätzung von Reiserechtler Paul Degott eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Betroffene sollten der Airline dafür zunächst eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen – am besten schriftlich per Mail, um einen Nachweis zu haben. Zwei bis drei Stunden hält Degott als Frist für angemessen. Kommt die Airline dem nicht nach, kann sich der Flugreisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten hinterher der Airline in Rechnung stellen.
. Wird der Flug definitiv annulliert oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, können Reisende auch ihr Ticket zurückgeben und erhalten das Geld zurück. Eine Entschädigung nach EU-Verordnung steht Reisenden in so einem Fall nicht zu. Denn bei einem Streik handelt es sich laut Rechtsprechung um höhere Gewalt.
. Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um alternative Beförderung kümmern. Ab mehr als vierstündiger Verspätung am Ankunftsort können Urlauber den Reisepreis laut Degott nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück. dpa/sh