Berlin – Die Zeit wird knapp für die notwendige Reform der Grundsteuer. Die Frontlinie ist tief und verläuft mitten durch die schwarz-rote Koalition in Berlin. Während die SPD auch Wert und Miethöhe zum Maßstab machen will, setzen große Teile der Union nur auf die Größe von Grundstück und Gebäude. Gestern trafen sich Vertreter von Bund und Ländern. Eine Einigung war nicht zu erwarten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bemessung der Grundsteuer in ihrer aktuellen Form im April vergangenen Jahres für verfassungswidrig erklärt. Es gab dem Gesetzgeber Zeit, die Steuer bis Ende 2019 neu zu regeln. Bis spätestens 2024 muss die Reform umgesetzt sein.
14 Milliarden Euro für die Kommunen
Die bundesweit über 11 000 Kommunen nehmen durch die Grundsteuer jährlich rund 14 Milliarden Euro ein, sie sind auf diese wichtige Geldquelle angewiesen. Der Bund will, dass diese Zahl auch nach der Reform auf der Einnahmenseite steht. Auch für Immobilienbesitzer und letztlich Mieter ist die Höhe der Grundsteuer entscheidend. Denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen – steigt die Grundsteuer, drohen Mieterhöhungen.
Wie die Steuer berechnet wird
In Deutschland gibt es rund 36 Millionen Wohngebäude und Grundstücke. Die dafür fällige Grundsteuer wird anhand von drei Faktoren ermittelt, die miteinander multipliziert werden: Entscheidend ist der Einheitswert. Diese Werte wurden seit 1964 im Westen nicht mehr angepasst, im Osten gelten sie sogar seit 1935.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bemessung im April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Einheitswerte seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, urteilte das Gericht.
Welche Modelle denkbar sind
Zur Diskussion steht ein wertabhängiges Modell, auch „Mietenmodell“ genannt. Dabei sollen in die Berechnung des Einheitswerts Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert einfließen. Anfang 2020 sollen Immobilienbesitzer eine Steuererklärung mit diesen Daten abgeben. Bei selbst genutzten Immobilien soll eine fiktive Miete angesetzt werden. Den Steuermessbetrag würde der Bund neu festlegen, den Hebesatz legen weiterhin die Kommunen fest. In den Fällen, in denen die Grundsteuer steigen würde, geht es laut Regierungskreisen um eine jährliche Mehrbelastung in Höhe eines „mittleren zweistelligen Eurobetrags“.
Auf dem Tisch liegt auch ein wertunabhängiges Modell, auch Flächenmodell genannt. Dabei wird die Steuer lediglich anhand der Fläche des Grundstücks und des Gebäudes ermittelt. Der Wert und die Mieteinnahmen spielen dabei keine Rolle.
Wie die Fronten verlaufen
Da beim wertabhängigen Modell die Miete berücksichtigt würde und die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden darf, könnte Wohnen in ohnehin angespannter Lage noch teurer werden. Der Mieterbund und Oppositionsparteien kritisieren das Modell und fordern, dass die Steuer nicht mehr umgelegt werden darf. Außerdem warnen besonders die Wohnungs- und Immobilienunternehmen vor einem riesigen bürokratischen Aufwand, denn die Angaben würden für jede Wohnung benötigt. Bayern lehnt das Mietenmodell von Scholz ab. Auch die Wirtschaft befürwortet ein Flächenmodell, das einfach und transparent sei. Auf dieser Seite steht auch der Bund der Steuerzahler.
Der Deutsche Städtetag unterstützt das Scholz-Modell. „Es macht auch einen Unterschied, ob es um ein Haus in einem Villenviertel geht oder um eine Hochhaussiedlung“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Da geht es um Steuergerechtigkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung.“ Der Deutsche Städte- und Gemeindebund dagegen legt sich nicht auf ein Modell fest. Ihm geht es um eine Einigung, um eine verlässliche Geldquelle für die Kommunen zu erhalten.
Die Immobilienwirtschaft stellt sich gegen beide Modelle. Das Scholz-Konzept sei viel zu kompliziert, mit wiederkehrenden bürokratischen Lasten verbunden und somit nicht praxistauglich. Die Immobilienverbände GdW und Haus & Grund fordern die Abschaffung der Grundsteuer. Wesentlich einfacher und gerechter wäre es aus Sicht der Verbände, wenn die Gemeinden einen höheren Anteil an der Einkommensteuer erhalten. mm / dpa / afp