Oldenburg – Volkswagen muss das Auto eines vom Dieselskandal betroffenen Kunden zurücknehmen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Urteil aus einer Vorinstanz, der zufolge der Kunde vom Kaufvertrag zu seinem VW Golf Plus zurücktreten kann (Az.: 14 U 60/18). Volkswagen hält das betreffende Urteil weiterhin für „rechtsfehlerhaft“. Das Auto sei weiterhin als Euro-5-Fahrzeug eingestuft und zugelassen. Zudem sei das Software-Update für die Kunden kostenlos.
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg war der Ansicht, dass das Auto einen Mangel aufwies. Ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto vorgesehene Abgastests ohne eigens geschaffene Software bestehe. Der Hersteller habe den Kunden arglistig getäuscht, daher habe der Kunde VW keine Frist zur Behebung des Mangels setzen müssen.
Der VW-Konzern sieht sich in dem Skandal vielen Klagen gegenüber. Bundesweit seien über 40 000 Verfahren anhängig, rund 12 400 Urteile seien ergangen – überwiegend zugunsten von Volkswagen beziehungsweise der Händler. Die Stand Ende Januar 21 Urteile von Oberlandesgerichten seien allesamt im Sinne von VW ergangen. dpa