Berlin/Wien – Die Einführung der umstrittenen Pkw-Maut rückt näher. Auch eine Klage Österreichs gegen die Abgabe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird wahrscheinlich nicht verhindern, dass im Herbst kommenden Jahres Vignetten für deutsche Autobahnen gekauft werden müssen. Der EuGH-Generalanwalt in dem Verfahren schlug jedenfalls am Mittwoch vor, die Klage abzuweisen. Ein Überblick über die Mautpläne und den Rechtsstreit darum:
Was kostet Autofahrer die Pkw-Maut?
Alle Besitzer von in Deutschland zugelassenen Autos sollen eine Jahresmaut zahlen. Die Infrastrukturabgabe, wie die Maut offiziell heißt, wird für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen erhoben. Die Preise hängen von der Größe des Motors und der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs ab. Maximal sind 130 Euro fällig. Deutsche Autofahrer sollen aber zugleich bei der Kfz-Steuer entlastet werden. Es soll eine vollständige Kompensation geben, für besonders umweltfreundliche Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar noch stärker sinken.
Ausländische Autofahrer müssen den Plänen zufolge zahlen, wenn sie auf deutschen Autobahnen unterwegs sind. Sie können dabei zwischen Vignetten für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen. Für sie ist keine Entlastung vorgesehen.
Wann soll die Maut eingeführt werden?
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kündigte Anfang des Jahres den Start für Oktober 2020 an. Zuvor hieß es lediglich, dass die Maut innerhalb der bis Herbst 2021 laufenden Legislaturperiode eingeführt werden soll. Beschlossen wurde das jetzt geltende Gesetz bereits 2017. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um die Pkw-Maut, die als Herzensprojekt der CSU und des vormaligen Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt gilt.
Wie wird die Maut erhoben?
Eine Vignette, also eine Marke zum Aufkleben, soll es nicht geben. Dafür sollen alle Mautzahler über das Nummernschild des Autos zu erkennen sein. Alle inländischen Fahrer müssen eine Jahresmaut bezahlen, die vom Konto abgebucht wird.
Wieso klagte Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof?
Österreich erhob vor dem EuGH in Luxemburg 2017 eine Vertragsverletzungsklage, weil es die Regelung aufgrund der Entlastung deutscher Fahrzeughalter für diskriminierend hält. In dem Verfahren wird das Land von den Niederlanden unterstützt. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 zunächst auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, dies aber nach Änderungen der Maut-Regelungen wieder eingestellt.
Warum hält der Generalanwalt die Maut dennoch für rechtmäßig?
Der zuständige EuGH-Generalanwalt Nils Wahl hält die Regelung anders als Österreich nicht für diskriminierend. Er stützte die deutsche Auffassung, dass die Kosten des Autobahnnetzes gleichmäßig auf alle Nutzer aufgeteilt werden müssten. Die deutschen Behörden hätten auch zu Recht angenommen, dass deutsche Fahrzeughalter „einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen würden, wenn sie sowohl der Infrastrukturabgabe als auch der Kraftfahrzeugsteuer unterlägen“.
Wie geht es in dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof weiter?
Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Doch das Wort der Generalanwälte hat in den Luxemburger Verfahren Gewicht: Die Richter sind an deren Schlussanträge zwar nicht gebunden, folgen ihnen aber in vielen Fällen.
Wie waren die Reaktionen in Berlin und in Wien?
„Erleichterung und Bestätigung“, jubelte Verkehrsminister Scheuer nach dem Entscheidungsvorschlag des Generalanwalts. Sein österreichischer Amtskollege Norbert Hofer wies dagegen selbst daraufhin, dass die Letztentscheidung bei den Richtern liege, diese der Empfehlung der Experten aber in der Regel folgten. Er kündigte denn auch für den Fall eines entsprechenden Urteils schon an, die Anwendung des deutschen Maut-Prinzips in Österreich zu prüfen.