München – Finanzskandale innerhalb und um Kirchen sind keine Seltenheit. Im Fall des Limburger Ex-Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst ging es am Ende um aus dem Ruder gelaufene Baukosten von gut 30 Millionen Euro, im Darlehensfall des Bistums Eichstätt um 50 Millionen Euro. 86 Millionen Euro und damit mehr als beides zusammen will der Münchner Sozialkonzern Augustinum nun vor dem Landgericht München erstreiten. „Zur Durchsetzung seiner Ansprüche hat das Augustinum Schadenersatzklage eingereicht“, erklärte ein Sprecher des 1954 vom evangelischen Pfarrer Georg Rückert gegründeten Betreibers von Altenheimen, Kliniken, Schulen oder Behinderteneinrichtungen im Bundesgebiet.
Beklagt ist ein Quartett. Das sind ein ehemaliger Augustinum-Geschäftsführer, zwei Topmanager der Pleitefirma Nordic Kontor und ein Mittelsmann aus der Schweiz, die sich allesamt unschuldig fühlen. In der Sache droht zudem ein Strafprozess. Eine entsprechende Klage gegen das gleiche Quartett der Staatsanwaltschaft München wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs liegt seit Ende 2017 auf dem Tisch. Ob die als sehr kompliziert geltende Materie zum Prozess zugelassen wird, hat das Landgericht immer noch nicht gesagt. Eine Entscheidung dazu soll nach Angaben aus Justizkreisen nicht vor Herbst fallen.
Einer der beiden Nordic-Geschäftsführer wird in Zivilangelegenheiten, also der Schadenersatzklage, vom Hamburger Rechtsanwalt Malte Nehls vertreten. Es sei hoch streitig, ob die Vorgänge wirklich täuschungsbedingt gewesen seien oder ob das Augustinum alles freiwillig mitgemacht hätte, argumentiert der Anwalt. Das Geschehen geht auf die Jahre 2011 bis 2013 zurück. Die Geschäfte beim Augustinum wurden damals vom heute beklagten Ex-Manager geführt. Aufsichtsratschef war ein inzwischen verstorbener Vertrauter.
Das Duo hat nach Erkenntnissen von Staatsanwälten und aus Sicht des Augustinums dem Sozialkonzern einen kostspieligen Floh ins Ohr gesetzt. Bilanziell sei es sehr vorteilhaft, 14 der 23 vom Augustinum bundesweit betriebenen Seniorenstifte zu verkaufen und umgehend wieder anzumieten. Als Käufer stünde Nordic Kontor bereit, auch wenn diese kein Geld habe. Das würde es sich im ausgedachten Finanzkonstrukt vom Augustinum leihen, womit der Verkäufer also den Kauf finanziert. So kam es dann auch.
2014 ist beim Augustinum dann ein anonymer Hinweis eingegangen, wonach der Deal für den Sozialkonzern alles andere als vorteilhaft war und er vielmehr über den Tisch gezogen worden sei. Seitdem wird ermittelt und erbittert gestritten. Es geht nicht nur um Schadenersatz und Betrugsvorwürfe, sondern auch um die verkauften Wohnstifte. Drei der 14 luxuriösen Residenzen hat das Augustinum wieder unter eigene Kontrolle gebracht. Elf weitere, von Kassel über Bonn und Bad Neuenahr bis Überlingen und Dießen am Ammersee sowie allen voran das bedeutendste der elf Häuser in Stuttgart-Sillenbuch sind auch nach Jahren des Streits weiterhin Teil der Nordic-Insolvenzmasse. Der Betrieb der elf Seniorenresidenzen sei nicht gefährdet, betonen alle Beteiligten und beruhigen die Heimbewohner. Insgesamt betreut der Sozialkonzern 7400 alte Menschen.
Das Augustinum sei nicht betrogen worden, sondern habe in Kenntnis aller Konsequenzen die Verträge unterschrieben, argumentieren die Verteidiger des Beklagten-Quartetts. Tatsächlich bescheinigt ein Gutachten den Kirchenmännern im Augustinum, dem damaligen eigenen Aufsichtsratschef in der Sache weitgehend blind vertraut zu haben. Insofern gehe es eher um Kontrollversagen, betonen die Verteidiger. Der Sozialkonzern sieht das anders und will von den Beklagten holen, was zu holen ist. Viel ist das nach Angaben aus deren Umfeld nicht. Auf keinen Fall lägen 86 Millionen Euro abholbereit auf Konten.