Berlin – Wer den Makler bestellt, der zahlt – dieses Prinzip soll künftig nicht nur bei Mietverträgen, sondern auch bei Immobilienverkäufen gelten. Dadurch soll es für Verbraucher einfacher werden, bezahlbaren Wohnraum zu finden, wie aus einem Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hervorgeht. Doch die Unterstützung der Union ist ihr keineswegs sicher.
Mit ihrem Vorhaben will Barley die Käufer von Wohnungen und Eigenheimen bei den Erwerbsnebenkosten entlasten, die beim Immobilienkauf oft einen beträchtlichen Teil ausmachen. Zu diesen Nebenkosten gehören etwa die Grunderwerbsteuer, die in einigen Bundesländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, und die Notar- und Maklergebühren.
Makler würden „in der Praxis überwiegend auf Initiative der Verkäuferseite tätig“, heißt es in Barleys Gesetzesentwurf. Trotzdem seien Kaufinteressenten „in der Regel gezwungen, zumindest einen Teil der Maklerprovision zu übernehmen“. Ziel des Gesetzes ist es nun, diese „Abwälzung von Maklerkosten“ zu verhindern. Für die Käufer könnte es Barleys Entwurf zufolge Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro geben. Einbußen müssen hingegen die Makler verkraften: Das Justizministerium rechnet damit, dass ihre Einnahmen aufgrund von Auftragsverlusten um zehn Prozent oder 600 Millionen Euro zurückgehen.
Lob für Barleys Vorstoß kam vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Dieser sei „ein Schritt zu mehr Transparenz am Markt und würde zu mehr Wettbewerb unter den Maklern führen“, sagte IW-Immobilienexperte Pekko Sagner. Das Bundesbauministerium von Horst Seehofer (CSU) wies den Entwurf, der nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ging, hingegen zurück: „Wir sehen keine positiven Effekte durch die Maklerumlage.“ afp